Hinweise zum Aufenthalt von Jugendlichen in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen


Jugendliche von 16 bis 18 Jahren
Jugendliche von 16 bis 18 Jahren dürfen sich ohne Begleitung ihrer Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person
bis 24:00 Uhr in Gaststätten oder bei Tanzveranstaltungen aufhalten.

Wollen Jugendliche dieser Altersgruppe über diese Zeitbeschränkung hinaus in Gaststätten oder bei Tanzveranstaltungen dabei sein, müssen sie sich in Begleitung einer personenberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person befinden.

Jugendliche von 14 bis 16 Jahren
Jugendliche von 14 bis 16 Jahren dürfen sich nicht ohne Begleitung ihrer Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person in Gaststätten oder bei Tanzveranstaltungen aufhalten.

Wollen Jugendliche dieser Altersgruppe in Gaststätten oder bei Tanzveranstaltungen dabei sein, müssen sie sich auch vor 24:00 Uhr in Begleitung einer personenberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person befinden.

Schaubild zum Jugendschutz - Infos zum Jugendschutzgesetz
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